05 Februar 2021

EINSTELLUNGSVERFAHREN FÜR AUFZÄHLER

Die Volkszählung 2021 wird vom 1. April bis 30. September 2021 stattfinden.

Vom 01.02.2021 bis zum 09.02.2021 führen die Gemeindebüros Rekrutierungen für die Aufzähler durch.

Zu den aus der Sicht der Minderheiten wichtigsten Fragen, die während der Volkszählung gestellt wurden, gehören die Fragen zur Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit und der Sprache, die zu Hause verwendet wird. Dies sind auch Fragen, bei denen die meisten Schwierigkeiten auftreten.

Von den Antworten hängt sehr viel ab, denn auf der Grundlage der Ergebnisse setzt die polnische Regierung nicht nur die Bestimmungen des „Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache“ um, sondern auch die polnische Verfassung, die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen und das Übereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Ergebnisse der Volkszählung haben direkte Auswirkungen auf die Aktivitäten von Minderheitenorganisationen: Sie wirken sich auf den Zugang zu Bildung, Subventionen für kulturelle Aktivitäten und auf die Möglichkeit der Verwendung von Minderheitensprache in Regionen aus, in denen eine Minderheit besteht.

Deshalb ist es uns als Minderheit so wichtig, dass unter den Aufzählern auch Personen aus den Kreisen der Minderheit sind, die mit Problemen der Minderheiten vertraut sind. Wir empfehlen, sich für die Rolle des Aufzählers zu bewerben! Unten finden Sie genaue Informationen über die Einstellung, Schulung und zu den Bedingungen, die der Kandidat für diese Funktion erfüllen sollte. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen zu lesen und an andere weiterzuleiten.

Ein Kandidat für einen Aufzähler sollte die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • volljährlich sein,
  • einen makellosen Ruf genießen,
  • einen höheren Sekundarabschluss besitzen,
  • polnische Sprache mündlich und schriftlich verwenden,
  • nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat oder einer vorsätzlichen Steuerstraftat mit einer endgültigen und verbindlichen Strafe verurteilt werden.

Allgemeine Informationen:

  1. Daten von Kandidaten für Aufzähler werden von einem autorisierten Mitarbeiter in Verzeichnissystem der Aufzähler (System Ewidencji Rachmistrzów SER) registriert. Ein Kandidat, dessen Daten im SER-System registriert werden, erhält ein Login für die E-Learning-Applikation. Ein Passwort dazu wird ihm an die im Angebot angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
  2. Informationen zum Datum und zur Form der Schulung werden an die im Angebot angegebene E‑Mail-Adresse gesendet. Der Abschluss mit einem positiven Ergebnis ist eine notwendige Voraussetzung für die Qualifizierung zu einem Aufzähler.
  3. Der Kandidat ist verpflichtet, an einer online-Schulung teilzunehmen. Die Schulung umfasst theoretische sowie praktische Teile. Die nach der Schulung durchgeführte Prüfung des Kandidaten wird mit der E-Learning-Anwendung durchgeführt. Während des Trainings und der Prüfung nach dem Training verwendet der Kandidat sein eigenes Gerät mit Internetzugang (empfohlen wird Laptop, Computer oder Tablet). Ein Kandidat, der an der gesamten Ausbildung nicht teilnimmt, kann die Abschlussprüfung nicht ablegen.
  4. Kandidaten, die in der Prüfung ein positives Ergebnis erzielen (mindestens 60% der richtigen Antworten), werden in die Liste der Personen eingetragen, die als Aufzähler qualifiziert sind. Die Reihenfolge auf der Liste bestimmt die höchste Anzahl von Punkten, die die Kandidaten aus einer bestimmten Gemeinde in der Prüfung erhalten haben (als erstes Kriterium), und − bei gleicher Anzahl von Punkten − durch die kürzeste Zeit, in der der Test geschrieben wurde (als zweites Kriterium). Neben Namen jedes Kandidaten enthält die Liste die Ergebnisse beider Kriterien.
  5. Die Kandidaten mit höchster Position auf der Liste werden (in der Anzahl, die den Bedürfnissen entspricht) zu Aufzählern der Volkszählung ernannt. Anschließend unterzeichnen sie einen Vertrag mit dem Direktor des Statistischen Amtes – als Stellvertreter des Beauftragten für die Woiwodschaftszählung. Die verbleibenden Kandidaten, deren Anzahl die Nachfrage in einer bestimmten Gemeinde übersteigt, bilden eine Reserveressource.
  6. Der Kandidat hat das Recht, seine Prüfung und das erzielte Ergebnis sofort nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse einzusehen und die Überprüfung des Ergebnisses zu beantragen.
  7. Nach seiner Ernennung zum Aufzähler ist der Kandidat verpflichtet, die zum Abschluss des Vertrags erforderlichen Daten und Fotos für den Namensschild mithilfe der E-Learning-Applikation zu schicken. Die Fotos sollten bestimmte Anforderungen erfüllen:a) einheitlicher Hintergrund, beleuchtet, frei von Schatten, dekorativen Elementen und anderen Personen,
    b) Dateiformat – JPG,
    c) Fotogröße – 23 x 30 mm, was:
    bei einer Auflösung von 300 dpi, der Größe von 272×354 Pixel,
    und bei einer Auflösung von 600 dpi der Größe von 543×709 Pixel entspricht.

Der Aufzähler, der im Rahmen des offenen Einstellungsverfahrens nach den im Gesetz über die Volkszählung 2021 festgelegten Grundsätzen ausgewählt wird, führt Aktivitäten im Rahmen des mit dem Direktor des statistischen Amtes geschlossenen Vertrages mithilfe von einem entsprechend ausgerüsteten Mobilgerät. Das Gerät wird dem Aufzähler auf der Grundlage des im Vertrag beigefügten Übergabeprotokolls übergeben.

Die Hauptaufgaben des Aufzählers umfassen:

  1. Durchführung von direkten oder telefonischen Interviews, abhängig von der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Epidemie COVID-19, unter Verwendung des entsprechend ausgerüsteten mobilen Geräts,
  2. Datenerfassung gemäß der festgelegten Methodik und gemäß den wichtigsten im Antragsformular beinhalteten Fragen,
  3. Übernahme eines Teils der Aufgaben anderer Aufzähler im Notfall, z. B. falls die Anzahl der Aufzähler in der Gemeinde abnimmt (z. B. bei Rücktritt, Krankheit usw.) oder die Einhaltung der Volkszählungsfrist gefährdet ist.

Angebotsangabe:

Der Kandidat kann Dokumente persönlich im Sitz des Gemeindebüros, per E-Mail oder per Post einreichen:

a) Bei persönlicher Übermittlung von Unterlagen an das Amt oder deren Zustellung per Kurier zählt das Datum der Zustellung des Antrags. Bewerbungen sollten vom 1. Februar 2021 bis 9. Februar 2021 in den Büros in einem geschlossenen Umschlag mit der Anmerkung „Bewerbung eines Kandidaten für einen Aufzähler in der Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2021“ eingereicht werden;
b) Im Falle des Versendens von Dokumenten per E-Mail an die in der Ankündigung angegebene E-Mail-Adresse zählt das Datum der Eingabe der Erklärung in das elektronische Kommunikationsmittel des Absenders (Datum des Versendens der E-Mail);
c) Beim Versenden von Dokumenten über die ePUAP-Plattform wird das Datum des Versendens des Angebots gezählt, das dem Datum des Eingangs der offiziellen ePUAP-Mailbox entsprechen sollte (Erscheinen der Benachrichtigung im Computersystem);
d) Bei Versand von Dokumenten durch die Post − Datum des Poststempels.

Angebote der Bewerber, die nach Ablauf der Frist, auf eine andere als die in der Anzeige erwähnte Weise oder nicht komplett eingereicht werden, werden im Einstellungsverfahren nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Volkszählung finden Sie auf der Website des Statistischen Zentralamtes

Quelle:

Bogna Piter

https://www.vdg.pl/de/portal/aktuelles/veranstaltungen/item/5459-einstellungsverfahren-fuer-aufzaehler-volkszaehlung-2021

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