Die Volkszählung 2021 wird vom 1. April bis 30. September 2021 stattfinden.
Vom 01.02.2021 bis zum 09.02.2021 führen die Gemeindebüros Rekrutierungen für die Aufzähler durch.
Zu den aus der Sicht der Minderheiten wichtigsten Fragen, die während der Volkszählung gestellt wurden, gehören die Fragen zur Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit und der Sprache, die zu Hause verwendet wird. Dies sind auch Fragen, bei denen die meisten Schwierigkeiten auftreten.
Von den Antworten hängt sehr viel ab, denn auf der Grundlage der Ergebnisse setzt die polnische Regierung nicht nur die Bestimmungen des „Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten und über die Regionalsprache“ um, sondern auch die polnische Verfassung, die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen und das Übereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Ergebnisse der Volkszählung haben direkte Auswirkungen auf die Aktivitäten von Minderheitenorganisationen: Sie wirken sich auf den Zugang zu Bildung, Subventionen für kulturelle Aktivitäten und auf die Möglichkeit der Verwendung von Minderheitensprache in Regionen aus, in denen eine Minderheit besteht.
Deshalb ist es uns als Minderheit so wichtig, dass unter den Aufzählern auch Personen aus den Kreisen der Minderheit sind, die mit Problemen der Minderheiten vertraut sind. Wir empfehlen, sich für die Rolle des Aufzählers zu bewerben! Unten finden Sie genaue Informationen über die Einstellung, Schulung und zu den Bedingungen, die der Kandidat für diese Funktion erfüllen sollte. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen zu lesen und an andere weiterzuleiten.
Ein Kandidat für einen Aufzähler sollte die folgenden Bedingungen erfüllen:
Allgemeine Informationen:
Der Aufzähler, der im Rahmen des offenen Einstellungsverfahrens nach den im Gesetz über die Volkszählung 2021 festgelegten Grundsätzen ausgewählt wird, führt Aktivitäten im Rahmen des mit dem Direktor des statistischen Amtes geschlossenen Vertrages mithilfe von einem entsprechend ausgerüsteten Mobilgerät. Das Gerät wird dem Aufzähler auf der Grundlage des im Vertrag beigefügten Übergabeprotokolls übergeben.
Die Hauptaufgaben des Aufzählers umfassen:
Angebotsangabe:
Der Kandidat kann Dokumente persönlich im Sitz des Gemeindebüros, per E-Mail oder per Post einreichen:
a) Bei persönlicher Übermittlung von Unterlagen an das Amt oder deren Zustellung per Kurier zählt das Datum der Zustellung des Antrags. Bewerbungen sollten vom 1. Februar 2021 bis 9. Februar 2021 in den Büros in einem geschlossenen Umschlag mit der Anmerkung „Bewerbung eines Kandidaten für einen Aufzähler in der Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2021“ eingereicht werden;
b) Im Falle des Versendens von Dokumenten per E-Mail an die in der Ankündigung angegebene E-Mail-Adresse zählt das Datum der Eingabe der Erklärung in das elektronische Kommunikationsmittel des Absenders (Datum des Versendens der E-Mail);
c) Beim Versenden von Dokumenten über die ePUAP-Plattform wird das Datum des Versendens des Angebots gezählt, das dem Datum des Eingangs der offiziellen ePUAP-Mailbox entsprechen sollte (Erscheinen der Benachrichtigung im Computersystem);
d) Bei Versand von Dokumenten durch die Post − Datum des Poststempels.
Angebote der Bewerber, die nach Ablauf der Frist, auf eine andere als die in der Anzeige erwähnte Weise oder nicht komplett eingereicht werden, werden im Einstellungsverfahren nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Volkszählung finden Sie auf der Website des Statistischen Zentralamtes
Quelle:
Bogna Piter
https://www.vdg.pl/de/portal/aktuelles/veranstaltungen/item/5459-einstellungsverfahren-fuer-aufzaehler-volkszaehlung-2021